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Sozialdienst und Anschlussheilbehandlung

Bitte beachten Sie, dass nach einer  Prothesenoperation eine Anschlussheilbehandlung (AHB) für Sie ansteht.

Bei einer Hüft-TEP-Operation  ist eine Direktverlegung in eine AHB-Klinik notwendig, der Transport wird von uns organisiert (kein Privattransport). Bei einer Mc-Minn-Operation ist eine stationäre AHB nicht zwingend notwendig, bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrem Operateur.

Bei einer  Knie-TEP-Operation  besteht die Möglichkeit, dass Sie noch 1-2 Tage nach Hause gehen können und danach die AHB antreten. Den Transport in die AHB-Klinik organisieren Sie bitte privat.

Bei einer Schulter-TEP-Operation ist keine Anschlussheilbehandlung möglich. Erst ein paar Wochen nach der OP ist eine REHA durch Ihren Hausarzt zu beantragen.

Für eine reibungslose Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

Sollten Sie das Rentenalter von 65 Jahren noch nicht erreicht haben, dann benötigen wir von Ihnen die Rentenversicherungsnummer des jeweiligen Versicherungsträgers: BfA oder LVA. Dies gilt für gesetzlich und privat versicherte Patienten. Von privatversicherten Patienten mit Beihilfe benötigen wir zusätzlich Ihre Beihilfenummer.

Für Anfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung, unsere Sprechzeiten sind täglich von 11.00 bis 14.00 Uhr. Sie erreichen uns telefonisch unter 07231-60556-0.

Sozialdienst Ana Justa und Gabi Bußer

Klinikoffice
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