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Knorpelzell-Züchtung (ACT)

Dieses Verfahren hat Mitte der 90er Jahre für Aufsehen und Medienrummel gesorgt. Es werden einige Knorpelstückchen in einem ersten OP-Schritt aus dem Kniegelenk entnommen, in einem aufwendigen Verfahren in der Zellkultur vermehrt und mittels zweitem OP-Eingriff an die Schadenstelle zurückverpflanzt. Hier müssen die neuen Zellen anwachsen und sich nochmals weiter vermehren und eine neue Knorpelgrundstruktur aufbauen - ein sehr komplexer Vorgang, welcher eine korrekte Einhaltung der Nachbehandlungsvorschriften mit 8 bis 10 wöchiger Gehstockentlastung erfordert. In dieser Zeit ist reichlich Bewegung auf einer elektrischen Motorschiene über 4-6 Wochen, z. B. 4 bis 6 Stunden täglich (wie auch nach Microfrakturbehandlung), notwendig bzw. wird von uns nachdrücklich empfohlen. Dadurch wird die Ausbildung einer guten und stabilen neuen Knorpeloberfläche wesentlich gefördert.
Manchmal muss nach Sicherung der Diagnose und Indikation erst die Kostenübernahme von der Krankenkasse eingeholt werden, dann kann die Zellentnahme erfolgen und danach die Transplantation. Die Bürokratie macht somit manchmal 3 OP-Schritte notwendig.Die Kosten sind jedoch sehr hoch; alleine 4.500,-  bis 8.000,- €  fallen für die Züchtung der Zellen im Labor an, was von den gesetzlichen Krankenkassen nur bei einem Teil der Patienten übernommen wird. Außerdem ist die OP-Technik äußerst anspruchsvoll und erfordert ggf. eine zweite OP und, wie alle sonstigen Techniken auch, sinnvollerweise eine Kontrollarthroskopie 1-2 Jahre später.

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